Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Events 

Für die Teilnahme am Gewinnspiel des Veranstalters gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich an.

  1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von ADAC OWL e.V., Eckendorfer Str. 36, 33609 Bielefeld veranstaltet.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie der beteiligten Kooperationsunternehmen sowie deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  1. Teilnahme

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos und nicht vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Veranstalters oder seiner Partner abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Veranstalters oder seiner Partner erhöht die Gewinnchancen nicht.

An der Verlosung können alle teilnehmen, die am Aktionstag ihre vollständig ausgefüllten Verlosungszettel vor Ort beim Veranstalter abgeben. Verlosungszettel, die nicht vollständig oder nicht richtig ausgefüllt wurden, werden von der Verlosung ausgeschlossen.

Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

  1. Zeitraum und Gewinn

Das Gewinnspiel wird am 30.10.2025 (Veranstaltungstag) durchgeführt. Während dieser Zeit können die Teilnehmer die Verlosungszettel direkt in die Gewinnspiel-Box beim ADAC abgeben. Alle an diesem Tag beim Veranstalter eingegangenen Verlosungszettel werden berücksichtigt.

  1. Gewinner-Ermittlung

Unter den Teilnehmenden werden per Losverfahren, also nach dem Zufallsprinzip, Gewinner für die jeweiligen Gewinne ausgelost. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie zeitnah schriftlich über den Gewinn informiert werden. Die jeweiligen Gewinner müssen sich innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Gewinnmitteilung schriftlich oder telefonisch zurückmelden.

Bleibt eine fristgerechte Rückmeldung auf die Gewinnmitteilung aus, verfällt der Gewinn. Der ADAC OWL kann in diesem Fall kurzfristig einen Ersatzgewinner ermitteln. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns.

  1. Gewinn

Die jeweiligen Gewinne sind jeweils in den entsprechenden Werbematerialien angegeben. Barablösung, Änderung, Umtausch oder Übertragung sind nicht möglich.

  1. Gewinnbenachrichtigung

Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt schriftlich. Die Gewinne werden in Form von Gutscheinen vergeben, die entweder in den ADAC Geschäftsstellen in Bielefeld, Detmold, Minden und Paderborn eingelöst werden können oder bei den beteiligten Kooperationsunternehmen. Auf Wunsch können die Gutscheine auch per Post zugestellt werden.

  1. Ausschlüsse

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, soweit sich herausstellt, dass der Teilnehmer sich unlauterer Hilfsmittel bedient oder sich oder Dritten in sonstiger Weise durch Manipulation oder durch unwahre Angaben oder unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen Vorteile verschafft oder dies versucht hat.

Der Veranstalter trägt keine Reise-, Verpflegungs- oder Aufenthaltskosten oder sonstige Kosten, die für die Einlösung des Gewinns, die beim Gewinner notwendig werden.

  1. Beendigungsmöglichkeit

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei technischen und / oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und / oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen.

  1. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für nicht oder nicht vollständig eingegangene Verlosungszettel oder deren Verlust oder andere technische Probleme bei der Übermittlung. Dies gilt auch bei der Übermittlung der Gewinnmitteilung. Des Weiteren ist die Haftung vom Veranstalter auf grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz beschränkt, es sei denn, der Schaden rührt aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dann haftet der Veranstalter unbeschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit, die zu Verzug oder Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung führen, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, haftet der Veranstalter für hieraus entstehende Sach- und Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer werden für die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erforderlichen Zwecke gemäß den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, genutzt und verarbeitet und an die Kooperationspartner nur zur Gewinnabwicklung weitergegeben.

  1. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.